Hausordnung

      • Hausordnung

      • Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lehrkräfte,

        unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen, sicher lernen und respektvoll miteinander umgehen können. Damit das gelingt, brauchen wir gemeinsame Regeln, an die sich alle halten. In unserer Hausordnung haben wir die wichtigsten Vereinbarungen zu Themen wie Sicherheit, Sauberkeit, Rücksichtnahme und Verhalten auf dem Schulgelände zusammengefasst.

        Wir bitten euch, die Hausordnung aufmerksam zu lesen und mit euren Kindern zu besprechen. Nur gemeinsam können wir eine positive, freundliche und lernförderliche Atmosphäre schaffen.

        Herzlichen Dank für eure Unterstützung!

      • Gemeinsame Haus- und Hofordnung der 89. Grundschule und des Hortes der 89. Grundschule

        Sosaer Straße 10 in 01257 Dresden

        Schule:

        Tel.: 0351-203 12 02

        Fax: 0351-200 00 48

        gs_089@dresdner-schulen.de

         

        Hort:

        Tel.: 0351-202 23 92

        Fax: 0351-323 24 41

        hort-89.grundschule@dresden.de

         

         

        Die Belehrung erfolgt zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres.

        1. Unsere Schulgemeinschaft verständigt sich auf das Konzept einer gewaltfreien Schule.

        Wir sind untereinander kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Besitz anderer zu vergreifen. Extremistische Aussagen und Handlungen werden nicht geduldet.

        Wir gehen sorgfältig mit dem Schul- sowie Horteigentum (Bücher, Mobiliar, Lehrmittel usw.) um. Das Werfen mit Wurfgeschossen jeglicher Art (wie z.B. Zapfen, Eicheln, Steine, Schneebälle etc.) ist verboten. Gefährliche Gegenstände werden nicht in die Schule und/ oder den Hort mitgebracht.

        Alle Schüler und Hortkinder achten auf Sauberkeit und Ordnung in der Schule.

        1. Schulleitung und Hortleitung üben beide gemeinsam das Hausrecht aus. Dazu stimmen sich Schul- und Hortleitung regelmäßig ab. Bei Abwesenheit beider wird das Hausrecht auf den Hausmeisterdienst übertragen. Den Aufforderungen und Weisungen des Schul- und Hortpersonals sind zwingend Folge zu leisten.

        Im Rahmen des Schulbetriebs können Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung gemäß §39 des Sächsischen Schulgesetzes mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

        1. Der Schulweg der Schul- und Hortkinder unterliegt dem Sorgerecht und der Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten.
        2. Schüler, die mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen, stellen diese auf den dafür gekennzeichneten Plätzen (im Fahrradständer) ab. Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrrades sind die Personensorgeberechtigten verantwortlich. Fahrräder nebst Zubehörteilen sind durch den Schulträger nicht versichert. Auf dem Schulgrundstück wird das Fahrrad geschoben. Es wird empfohlen, das Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahlt selbst mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen.
        3. Bei Krankheit o.ä. ist die Schule schriftlich oder telefonisch bis 8:30 Uhr zu informieren. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, kann jederzeit der Anrufbeantworter der Schule genutzt werden. Ab- bzw. Anmeldungen (vor allem in den Ferien) oder Informationen für den Hortbereich werden dem Personal des Hortes mitgeteilt.
        4. Das Betreten des Schulgeländes/-gebäudes ist durch den vorderen Hauseingang und nur zum Unterricht, für schulische Veranstaltungen und für den Hortbesuch gestattet.
        5. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Schul- und Hortzeit nicht gestattet.
        6. Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde beginnt mit dem Klingelzeichen 7:30 Uhr. Spätestens 7:45 Uhr sind alle Schüler im Klassenzimmer unterrichtsbereit.
        7. Der Frühhort ist ab 6:00 Uhr geöffnet. Der Einlass in den Frühhort findet bis 7:15 Uhr über den Hofeingang statt. Danach betreten die Schüler das Schulhaus über den Haupteingang (Glastür).
        8. Die Schul- sowie Hortkinder benutzen die klasseneigenen Garderoben für ihre Jacken und Straßenschuhe. Diese werden nach dem Betreten des Schulhauses gegen feste Hausschuhe gewechselt. (Schule: Oktober bis April; Hort: ganzjährig)
        9. Unterrichtszeiten

        Stunde

        Unterrichtszeit

        1. Stunde

        7:50 – 8:35 Uhr

        1. Stunde

        8:50 – 9:35 Uhr

        1. Stunde

        9:55 – 10:40 Uhr

        1. Stunde

        10:50 – 11:35 Uhr

        1. Stunde

        12:00 – 12:45 Uhr

        1. Stunde

        12:50 – 13:35 Uhr

        1. Stunde

        13:40 – 14:25 Uhr

                    Die Hofpausen sind für alle Schüler Pflicht.

        1. Unfälle, Verletzungen und Wegeunfälle sind unverzüglich der Schule anzuzeigen. Ist ein Kind der Schule an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich die Schule in Kenntnis zu setzen.
        2. Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Schul- und Hortkinder sofort mit ihrer Klasse bzw. Gruppe das Haus entsprechend des Alarmplanes.
        3. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das Regulieren der Heizung ist grundsätzlich nur dem Schul- und Hortpersonal erlaubt. Auf eine ausreichende Lüftung wird stets geachtet.
        4. Mitgebrachte Handys sowie mobilfunkartige Geräte wie z.B. Smartwatches oder Ähnliches dürfen von Schülern in der Schule sowie im Hort nicht benutzt werden. Die Geräte sind ausgeschaltet oder befinden sich im Flugmodus. Während der Schul- und Hortzeit befinden sich alle technischen Geräte im Ranzen. Diese dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen werden. Diese Regel gilt auch für die gesamte Schul- und Betreuungszeit wie Wandertagen, Schulfahrten, Hortausflügen, etc.
        5. Bei Verlust mitgebrachter Wertgegenstände jeglicher Art wird vom Schul- und Hortpersonal keine Haftung übernommen.
        6. Fundsachen werden dem Schulhausmeister oder dem Schul- und Hortpersonal übergeben oder direkt in den Fundsachenschrank gebracht. Für die Aufbewahrung ist der Schulhausmeister verantwortlich.
        7. Besucher melden sich im Sekretariat, bei der Schulleitung, beim Schulhausmeister oder bei der Hortleitung an. Jedes Befahren des Schulgeländes und das Parken auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahmen legen die Schul- oder Hortleitung fest.
        8. Gemäß Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz ist im gesamten Schulgrundstück einschließlich aller Gebäude das Rauchen nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für E-Zigaretten und Shishas. Der Konsum von Cannabis ist entsprechend §5 (2) KCanG über das Schulgelände hinaus im weiteren Umkreis (Sichtweite) verboten.
        9. Offensichtlich unter Drogen oder Alkohol stehenden Personen ist der Zutritt ins Schulgebäude nicht gestattet.
        10. Die Hortbetreuung kann durch Schließtage, die vom Elternrat bestätigt wurden, ausgesetzt werden. An diesen Tagen findet nur der planmäßige Unterricht statt. Die Schüler werden nach dem Mittagessen von den Personensorgeberechtigten bzw. beauftragten Personen abgeholt. Kinder, die nicht pünktlich abgeholt werden, werden in den Kindernotdienst gebracht.
        11. Tiere dürfen das Schulgelände nicht betreten. Ausnahmen, die der Durchführung von pädagogischen Projekten dienen, können durch Schul- oder Hortleitung genehmigt werden.
        12. Diese Haus- und Hofordnung wurde am 29.04.2025 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 30.04.2025 in Kraft.
        13. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.
    • Wie sind die Schülerinnen und Schüler im Schulaltag versichert?

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